Grundsteuerreform – viele Fragen, wir liefern Antworten

Was kommt nun auf Eigentümer zu?

Die Grundsteuerreform – alles wird neu bewertet. Ja, jetzt besteht Handlungsbedarf für jeden Grundbesitzer. Wenn Sie Grundstücke besitzen, egal ob unbebaut oder mit aufstehenden Gebäuden, ist die Grundsteuer ein Thema für Sie. Dies gilt sowohl für privaten Grundbesitz in Eigennutzung als auch für vermietete Flächen und betriebliche Grundstücke. Der Grundsteuerwert löst den bisherigen Einheitswert ab. Ziel ist, einen standardisierten Wert zu ermitteln, der aber möglichst den tatsächlichen Wert des Grundstückes abbildet. Dieser Grundsteuerwert orientiert sich unter anderem am Bodenrichtwert, an der Fläche des Grundstücks, am Alter des Gebäudes sowie daran, ob das Gebäude privat oder betrieblich genutzt wird.

Ab dem 01.07.2022 muss jeder Grundbesitzer eine ,,Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ abgeben. Per Gesetz beträgt die Abgabefrist der Feststellungserklärungen mindestens einen Monat – ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung. Nach derzeitigem Stand ist der finale Abgabetermin dafür der 31.10.2022. Wer muss die Feststellungserklärung abgeben? Zur Abgabe sind der oder die Eigentümer des Grundbesitzes verpflichtet. Bei Eigentumswohnungen ist der Eigentümer zuständig, nicht der Verwalter. Bei Grundstücken im Eigentum einer Kapital- oder Personengesellschaft muss die Feststellungserklärung von der Gesellschaft abgegeben werden, nicht etwa von den Gesellschaftern. Die Behörden werden für die Auswertung der Erklärungen und den Erlass neuer Bescheide einige Zeit benötigen, die neue Grundsteuer ist erst ab dem 01.01.2025 zu zahlen. Bis dahin erfolgt die Festsetzung der Steuer nach dem bisherigen System und den jeweiligen Einheitswert.

Die knappen Fristen für das Einreichen der Grundsteuererklärung sowie die hohen Anforderungen stellen eine große Herausforderung für jeden dar. Die Kanzlei Sonnleitner steht Ihnen als Experte für die Bewertung von Grundbesitz zur Verfügung. Sowohl die hohen Anforderungen als auch die unterschiedlichen Bewertungsmodelle sind uns vertraut. Als Steuerberater beraten wir Sie bundesweit zu allen Aspekten der Grundsteuerreform 2022 und unterstützen Sie gerne bei der fristgerechten Abgabe der Grundsteuererklärung. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über den weiteren Ablauf und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

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